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Nachholbedarf für KI in der Bildung

Aktualisiert: 4. Apr. 2022


© Colourbox.de

Welche inhaltlichen, rechtlichen und politischen Aspekte spielen eine Rolle beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Schulunterricht? Welche Chancen und Risiken umfassen diese Technologien im Bildungsbereich? Und welche Perspektiven bietet KI speziell für die Region rund um Eichstätt und Ingolstadt? Solche Fragen standen im Mittelpunkt einer Online-Diskussionsrunde der KU mit Ronja Kemmer und Dr. Reinhard Brandl, die beide der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag angehören. Die Ulmer Abgeordnete Ronja Kemmer wurde mit Beginn der neuen Legislaturperiode von ihrer Fraktion zur Obfrau im Ausschuss für Digitales gewählt. Als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Ingolstadt leitet wiederum Dr. Reinhard Brandl seit kurzem die Arbeitsgruppe „Digitales“ der CDU/CSU-Fraktion und ist Mitglied im Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages.


Eingeladen zur Diskussionsrunde hatte das Team des Lehr-Lern-Labors „iLab“ um Dr. Petra Hiebl, Grundschulpädagogin und stellvertretende Vorsitzende des Zentrums für Lehrerbildung, und Dr. Michael Köck, Leiter der Facheinheit Arbeitslehre und Wirtschaftsdidaktik. Das iLab bietet Gelegenheit, um Fragen zum Wechselspiel von Digitalisierung und Bildung in Kooperation mit regionalen Partnern zu reflektieren und zu erforschen. In ihrer Begrüßung betonte Hiebl, dass es gelte, die Technik kritisch-konstruktiv in den Blick zu nehmen und gleichzeitig aktiv mitzugestalten. Neben Aspekten von Überwachung und Kontrolle, die es zu hinterfragen gelte, eröffneten sich auch Potenziale für Individualisierung von Bildung.


Köck wiederum leitete grundlegend auf das Thema hin, indem er KI als Verfahrensweise schilderte, die Daten sammele, Zusammenhänge erkenne und Schlussfolgerungen daraus anbiete. Dabei gelte es, generell zu klären, welche Daten man speziell im Bildungsbereich sammeln wolle von dürfe – von allgemeinen Daten ganzer Jahrgänge bis hin zu individuellen Daten zum Lernfortschritt von Schülerinnen und Schülern. KI eröffne ein vielfältiges Spektrum an pädagogisch-didaktischen Anwendungsmöglichkeiten – von der Entlastung von Routinearbeiten für Lehrkräfte über eine Individualisierung und Differenzierung des Lernprozesses bis hin zur Vorhersage von Lernschwierigkeiten aufgrund von Testergebnissen, um rechtzeitig intervenieren zu können. Zudem stelle die KI selbst einen eigenen Lerninhalt für nahezu alle Schulfächer dar – von Mathematik über Ethik bis hin zu politischer Bildung.


© Koch
Ronja Kemmer

Ronja Kemmer, betonte in ihrem Statement, dass die Definition für KI auch in der Wissenschaft nicht einheitlich sei. Generell nehme sie jedoch wahr, dass die Skepsis in der Bevölkerung abnehme: „Wir nutzen KI ja bereits täglich. Denken Sie nur an die weit verbreiteten Sprachassistenten, die Gesichtserkennung des Smartphones oder Funktionen von Navigationsgeräten.“ Darüber hinaus biete KI eine Fülle von Chancen für die Gesellschaft – etwa bei der Früherkennung von Hautkrebs, der Etablierung von intelligenten Verkehrssystemen oder bei intelligenten Bewässerungssystemen. Die Prämisse für Kemmer bei der Nutzung von KI lautet: „Der Mensch muss immer im Mittelpunkt stehen. Es muss stets gefragt werden, wie die Technologie dem Menschen dienen kann.“ Eine Anwendung von KI zum Beispiel für ein Social Scoring, wie es China für seine Bevölkerung betreibe, werde sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene klar abgelehnt.


Speziell im Hinblick auf den Bereich Bildung verspricht sich Kemmer „schnellere und nachhaltigere Lernerfolge bei Schülerinnen und Schülern“ sowie bessere Möglichkeiten für Inklusion und Integration durch einen klugen Einsatz von KI. Beispielhaft könne man durch die Verfolgung von Augenbewegungen beim Lesen, wie sie derzeit in Forschungsprojekt zum Einsatz komme, Rückschlüsse auf Verständnisschwierigkeiten oder Interessen ziehen. Darüber hinaus eröffneten sich Potentiale für individuelle Lernbegleitung, die sich dem jeweiligen Lernstil anpasse. Lernen mit und über KI setze wiederum voraus, dass die Thematik auch schon in der Ausbildung künftiger Lehrkräfte greife. Von Seiten des Bundes sei unter anderem der Aufbau von Kompetenzzentren auf den Weg gebracht worden, die einen Transfer von der Bildungsforschung in die Schulpraxis gewährleisteten. Abschließend plädierte Kemmer auch für mehr Mut, KI gerade durch die aktive Nutzung weiterzuentwickeln.

© Koch
Dr. Reinhard Brandl

Mit Blick auf die von der Automobilindustrie geprägte Region Ingolstadt betonte Dr. Reinhard Brandl, dass sich Produkte und Dienstleistungen durch KI-Anwendungen grundlegend verändern werden. Nur Unternehmen, die kompetent mit dieser Technologie umgehen, könnten an den Potentialen auch teilhaben. „Wir sind politisch dabei, die Weichen dafür zu stellen, dass die Region diese Potentiale nutzen kann“, so Brandl. So sei mit Unterstützung des Freistaates das Artificial Intelligence Network Ingolstadt gGmbH“ (AININ) gegründet worden, dem auch die KU angehört und dessen Aufsichtsratsvorsitzender Brandl ist. Das generelle Ziel sei es, dass bis zum Jahr 2025 in der Region 120 Forschende tätig sind, die das Thema branchenübergreifend angehen. Diese Expertise werde wiederum auch an Studierende weitergegeben, die bei den Firmen in der Region tätig sein werden. „Wir sind froh, dass wir die KU mit an Bord haben. Denn gerade Fragen von Ethik und Künstlicher Intelligenz spielen eine große Rolle“, so Brandl.


In der anschließenden Diskussion mit dem Publikum wurde angemerkt, dass generell zu klären sei, welche und wie viele Daten man im Bildungsbereich von Schülerinnen und Schülern sammeln wolle. „Auch als Erwachsener möchte ich nicht, dass jeder Vertipper unmittelbar beobachtet wird“, hieß es in einem Statement. Zudem gestalte sich allein die Zulassung von digitalen Lehrwerken aktuell schwierig aufgrund der jeweils zu berücksichtigenden Datenschutzvorgaben der 16 Bundesländer. Ronja Kemmer plädierte im Hinblick auf den Umfang der Datensammlung, dass definiert werden müsse, was den Schülerinnen und Schüler wirklich nutze, ohne jeden einzelnen Schritt zwingend zu dokumentieren und rückzumelden. Die durch den Föderalismus geregelte Zuständigkeit der Bundesländer sei Grundlage dafür, dass auch digitale Lehrwerke Akzeptanz auf Ebene der Länder erfahren müssten. Jedoch seien durch den Digitalpakt Anreize für ein bundeseinheitliches Vorgehen gesetzt worden. Gleiches gelte auch für die Berücksichtigung von Digitalisierung als Thema der Lehramtsausbildung, die ebenfalls Ländersache sei. Hier hatte Dr. Michael Köck auf den vorgegebenen Rahmen der Lehramtsprüfungsordnungen hingewiesen, der noch Grenzen für die Integrierung des Themas setze. In einem Statement aus dem Publikum wurde abschließend an die Politik appelliert, mehr Mut zum Einsatz von KI im Schulbereich zu haben. So würden bereits jetzt in den niederländischen Grundschulen viele Lerninhalte mit dieser Unterstützung – angepasst an den Lernstand – vermittelt. In Deutschland gebe es hier großen Nachholbedarf, während die Thematik andernorts politisch angestoßen und nicht dem Markt überlassen worden sei.

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